Wenn Namen wie Zumwinkel, Schwarzer oder Hoeneß in den Medien auftauchen, mag man vielleicht an eine durchaus interessante Gesprächsrunde denken. Doch viele werden wohl auch einen unschönen Anlass mit diesen Namen verbinden, nämlich die Steuerhinterziehung. Weiterhin sind die sog. "Panama-Papers" oder der Ankauf von Steuer-CD´s derzeit in aller Munde, was wiederum auch in Deutschland eine Berufsgruppe vermehrt in den Vordergrund rücken wird: Die Steuerfahndung.

Was zu tun ist, wenn die Fahnder plötzlich vor der Tür stehen, soll in folgenden kurzen Tipps dargestellt werden.


Die Fakten:

1. Die Beamten stehen meist unangemeldet vor der Tür. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Durchsuchungsbeschluss sowie den Dienstausweis vorlegen.

2. Kontaktieren Sie umgehend Ihren Anwalt sowie Steuerberater. Bitten Sie darum, dass mit der Prüfung erst nach Erscheinen des Rechtsbeistandes fortgefahren wird.

3. Um den regulären Geschäftsbetrieb nicht zu stören und auf Rücksicht der Außenwirkung bitten Sie die Fahnder nach Möglichkeit die Prüfung in Ihrem Büro fortzuführen.

4. Wie so oft im Leben gilt auch hier die Regel: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold." Lassen Sie sich zu keinen unüberlegten Aussagen verleiten.

5. Findet die Durchsuchung in den Geschäftsräumen statt, weisen Sie Ihre Mitarbeiter unbedingt an, keine unüberlegten Aussagen oder Angaben ohne einen Rechtsbeistand zu machen.

6. Seien Sie kooperativ, um entsprechende Unterlagen herauszusuchen. Dies kann die Durchsuchung verkürzen und vermeidet ggfs. Zufallsfunde. Geben Sie diese Unterlagen aber nicht freiwillig heraus und willigen Sie nicht in die Mitnahme ein, da Sie ansonsten eventuelle Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme verlieren können. Lassen Sie Unterlagen zur Vorlage an den Ermittlungsrichter gesondert verpacken und versiegeln, wenn deren Mitnahme durch den Durchsuchungsbeschluss nicht ausreichend zweifelsfrei gedeckt ist.

7. Erstellen Sie zu jedem herausgegebenen Datenträger (Ordner, Daten-CD´s sonstige Speichermedien) ein Kopie.

8. Versuchen Sie trotz dieser Ausnahmesituation Ruhe und ein freundliches sowie höfliches Auftreten zu bewahren.

9. Bestehen Sie nach erfolgter Durchsuchung auf eine vollständige Dokumentation der konfiszierten Akten und Belege.

10. Fertigen Sie im Nachgang der Prüfung ein Gedächtnisprotokoll mit allen Beobachtungen und Besonderheiten, die Ihnen aufgefallen, sind an. Dies kann ggfs. Ihrem Verteidiger vor Gericht helfen.

Bei Rückfragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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Gunnar Steffens, Steuerberater, Tel. 0271 / 8800-50 / Gunnar.Steffens@8P.de