Viele bevorzugen die Investition in Immobilien als Anlage mit steuerlichen Vorteilen. Allerdings dürfen eventuelle negative umsatzsteuerliche Konsequenzen, die sich bei Grundstücktransaktionen und Nutzungsänderungen ergeben können, nicht vernachlässigt werden, da diese eine erhebliche Tragweite haben können.
Die Fakten:
Bei Erwerb einer Immobilie steht die Frage der Steuerpflicht oder Steuerfreiheit im Raum.
Im Zeitraum der Verwendung der Immobilie sind Besonderheiten zu beachten. Üblicherweise ist die Vermietung einer Immobilie umsatzsteuerfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings zur Steuerpflicht optiert werden. Damit können ggfs. erhebliche Vorsteuerbeträge aus der Herstellung bzw. dem Erwerb der Immobilie oder aus laufenden Instandhaltungen erstattet werden. Der Umfang des Vorsteuerabzugs hängt von der Art der Nutzung ab.
Nutzungsänderungen oder der Verkauf von Immobilien können ebenfalls umsatzsteuerliche Folgen auslösen. Nutzungsänderung oder der Verkauf innerhalb eines 10 jährigen Berichtigungszeitraum nach erstmaliger Verwendung können dazu führen, dass zuvor erstatte Vorsteuerbeträge teilweise zurückzuzahlen sind, sofern Gestaltungswahlrechte nicht sinnvoll genutzt werden.
Gerne beraten wir Sie hierzu.