Ein Hauskauf unterliegt grundsätzlich der sog. Grunderwerbsteuer. Sie gehört zu den Erwerbsnebenkosten und ist in den letzten Jahren häufig erhöht worden. Sie liegt derzeit je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises, in NRW seit dem 01.01.2015 bei 6,5%.

Es lohnt sich zu prüfen, ob und in welchem Umfang Grunderwerbsteuer eingespart werden kann.


Die Fakten:

In welchem Bundesland soll das Grundstück erworben werden? Die Lage des Grundstücks entscheidet also auch über die Höhe der Grunderwerbsteuer. Es kann hier im günstigsten Fall fast die Hälfte der Grunderwerb- steuer gespart werden: 3,5% statt 6,5%!

Sind im Kaufpreis Beträge enthalten, die nicht zum Grundstück und Gebäude gehören, wie z.B. Küchenmöbel, Schränke oder sonstige bewegliche Gegenstände, dann sollten diese vom Kaufpreis getrennt ausgewiesen werden, da hierauf keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Besitzer von Eigentumswohnungen zahlen regelmäßig in eine sog. Instandhaltungsrücklage ein. Aus dieser Rücklage werden größere Instandhaltungs- maßnahmen (Dachreparatur, Heizungserneuerung etc.) beglichen. Beim Erwerb einer Eigentumswohnung übernimmt der Erwerber das Guthaben dieser Rücklage, das der Verkäufer bis zum Verkauf angesammelt hat. Auch auf dieses Guthaben entfällt keine Grunderwerb- steuer. Es ist deshalb sinnvoll, wenn im notariellen Kaufvertrag dieser Betrag bereits gesondert ausgewiesen wird.

Durch eine gute Planung des Hauskaufs unter Beachtung der o. g. Hinweise können erhebliche Einsparungen generiert werden. Gerne sind wir Ihnen bei der Planung und/oder der steuerlichen Optimierung des Kaufvertrags im Hinblick auf die möglichen grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen behilflich.


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Gunnar Steffens, Steuerberater, Tel. 0271 / 8800-50 / Gunnar.Steffens@8P.de