Vier Buchstaben, die es in sich haben. Sie stehen für „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Die Finanzverwaltung hat ihre Vorstellungen über Ordnung und Sicherheit bei der Finanzbuchhaltung mit vielen Details konkretisiert. 


Die Fakten:

Die GoBD gelten bereits ab 01.01.2015. Das BMF hat sich im Schreiben 14.11.2014 sehr detailliert zu den GoBD geäußert.

Im Grunde geht es um Vollständigkeit und Transparenz der Buchhaltungsprozesse und Sicherheit von Daten: Wie ist der Belegfluss im Unternehmen organisiert? Was geschieht mit Belegen während der Bearbeitung? Wer bearbeitet welche buchhaltungsrelevanten Dokumente? Wie erfolgt die dauerhafte Ablage von solchen Dokumenten? Wie erfolgt die Archivierung?

In einer „Verfahrensdokumentation zur Belegablage“ sollen die einzelnen Schritte und Zuständigkeiten für das Unternehmen verbindlich dokumentiert werden.

Empfehlung:

Die Finanzverwaltung wird künftig vor einer detaillierten Prüfung der Buchhaltung im Vorfeld die Verfahrensdokumentation anfordern, um mögliche Schwachstellen oder Fehlerquellen in den Buchhaltungsprozessen zu lokalisieren und dann gezielt zu prüfen. Wir empfehlen daher dringend, die Prozesse und Zuständigkeiten entsprechend zu dokumentieren. 

Eine Musterverfahrensdokumentation finden Sie unter

<link https: www.bstbk.de export sites standard de ressourcen dokumente publikationen>

www.bstbk.de/export/sites/standard/de/ressourcen/Dokumente/04_presse/publikationen/03_berufsrecht/49_Musterverfahrensdokumentation_Digitalisierung_und_Aufbewahrung_von_Belegen.pdf

)

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen haben.


Sie haben Fragen? Ihr Ansprechpartner ist:

Siegfried Wenzel, Steuerberater, Tel. 0271 / 8800-50 / Siegfried.Wenzel@8P.de